Verfahrensablauf für ihre Grundsteuererklärung


Es gibt keine Wahlrechte und auch keine Gestaltungsmöglichkeiten

Einfamilienhaus als Grundlage für die Grundsteuer Berechnung

1. Schritt:

Aufgrund den Merkmalen ihres konkreten Grundstücks wie z.B.

  • Lage ihres Grundstücks
  • in welchem Bundesland
  • und der Grundstücksart (unbebautes Grundstück, beabautes Grundstück, EFH, ZFH, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, etc.)

entscheidet sich, welches Bewertungsverfahren in ihrem Fall Anwendung findet.
Wir nehmen diese Prüfung für Sie vor.


2. Schritt:

Nachdem das Bewertungsverfahren feststeht,  werden wir im Dialog mit Ihnen alle erforderlichen Grundstücksabgaben sammeln. Über ein gesichertes Online-Portal können Sie uns Dokumente zur weiteren Bearbeitung hochladen. Mit Unterstützung unserer Software "GrundsteuerDigital" können wir viele fehlende Informationen zu ihrem Grundstück, fehlende Dokumente wie ein Grundbuchauszug oder Grundstückswerte für sie besorgen.

  

3. Schritt:

Nachdem uns alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen machen wir uns ans Werk und erstellen ihre Grundsteuererkärung.

 

4. Schritt:

Wir übersenden ihren ihre Grundsteuererklärung zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Nach Freigabe von ihnen, werden wir ihre Grundsteuererklärung digital an das für ihr Grundstück zuständiges Finanzamt übermitteln.

 

5. Schritt:

Bescheide vom Finanzamt: 

Vom Finanzamt werden Sie zwei Steuerbescheide bekommen. Wegen der Vielzahl der anzuwendenden Bewertungsverfahren ist es besonders wichtig die Steuerbescheide des Finanzamts sorgfältig zu prüfen. Aufgrund einer von ihnen erteilten Empfangsvollmacht werden wir ihre Steuerbescheide vom Finanzamt zugestellt bekommen. Nach Prüfung der Bescheide werden wir ihnen die Steuerbescheide weiterleiten. Im Falle von Unrichtigkeiten werden wir beim Finanzamt für Sie Einspruch einlegen.

 

6. Schritt:

Grundsteuerbescheid ihrer Kommune:

Von ihrer Kommune bekommen Sie einen weiteren Bescheid, den sogenannten Grundsteuerbescheid. 

In dem Grundsteuerbescheid der Kommune wird ihre neu zu bezahltende Grundsteuer mit Wirkung ab dem 01.01.2025 festgesetzt.